Rechtsanwalt Fabian Randt Bremen
Telefon 0421-32 83 38 | office@kanzlei-bremen.com
Kohlhökerstraße 21 | D-28203 Bremen
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Grenzen überschreiten und sich dabei auf das wesentliche konzentrieren - Ihr Recht

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Weiterbildungen garantieren Ihnen eine umfassende und sichere Rechtsberatung


 Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung des Arbeitgebers zu seinem Arbeitnehmer. Arbeitsrechtliche Maßnahmen treten mit verschiedenen Gesichtern auf und niemand ist davor geschützt von ihnen betroffen zu sein.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts. Schwerpunktmäßig sind wir dabei für Arbeitnehmer tätig.

 

Kündigung

Eine Kündigung ist die äußerste arbeitsrechtliche Maßnahme, die ein Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer vornehmen kann und berührt diesen immer erheblich in seiner persönlichen Lebenssituation. Aus diesem Grund kann die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht überprüft werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Zugang einer schriftlichen Kündigung durch Ihren Arbeitgeber eine dreiwöchige Frist zu laufen beginnt, innerhalb derer man gerichtlich gegen diese vorgehen muss.


Kommen Sie deshalb bitte so schnell wie möglich mit Ihrem Arbeitsvertrag und der Kündigung zu uns oder lassen sie uns diese vorab zukommen.

 

Lohnansprüche
Selbstverständlich sorgen wir auch dafür, dass Ihre ehrliche Arbeit auch ehrlich entlohnt wird und stehen Ihnen bei der Geltendmachung von Lohnansprüchen zu Seite.

Urlaubsansprüche
Haben Sie noch Anspruch auf Urlaub, wurde Ihnen keiner gewährt oder gar gewährt aber dann schließlich widerrufen? Lassen Sie sich ein solches Verhalten Ihres Arbeitgebers nicht widerstandslos gefallen und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, damit wir Ihren Ansprüchen bei Ihrem Arbeitgeber Gehör verschaffen.

 

Abmahnung
Der Erhalt einer Abmahnung ist nicht selten der Anfang vom Ende des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zwar ist diese arbeitsrechtliche Maßnahme nicht so intensiv und endgültig wie eine Kündigung. Der Arbeitnehmer fühlt sich aber dennoch oftmals in seiner beruflichen Existenz bedroht.


Grundsätzlich ist es möglich gerichtlich gegen eine erteilte Abmahnung vorzugehen. Daneben kommt aber auch in Betracht zunächst Einsicht in die Personalakte zu nehmen und eine schriftliche Gegendarstellung zur Akte zu einzureichen. Diese Vorgehensweise hat natürlich den Vorteil, das ohnehin schon angeschlagene Vertrauensverhältnis nicht noch durch ein Gerichtsverfahren zusätzlich zu belasten und aber andererseits dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass man mit der Abmahnung nicht einverstanden ist.


Falls Sie Fragen zum Thema Abmahnung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.

 

Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein in der Gesellschaft immer häufiger zu beobachtendes Phänomen, dass vielleicht nicht vermehrt auftritt aber vermehrt in unserer Gesellschaft als Problem wahrgenommen und bekämpft wird. Zu Recht!
Denn dauerhaftes Mobbing zerstört auch den hartgesottenen Kollegen. Aufgrund der Vielfalt von Mobbing, ist eine individuelle Beratung unerlässlich, um Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären zu können. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und vereinbaren Sie einen Termin.


Kontakt

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