Gewerbliche Schutzrechte haben viele Gesichter. Am bekanntesten sind sie uns in Form von geschützten Marken (Wort-, Bild-, Mixmarke). Aber auch technische und nicht-technische Objekte lassen sich nachhaltig als Patent bzw. Gebrauchsmuster oder als Design schützen. Das Internet ermöglicht es auch den kleinsten und unbekannten Mitbewerbern in kürzester Zeit sich weltweit zu präsentieren und zu positionieren. Dementsprechend schnell wächst aber auch das Gefährdungspotenzial Verletzter oder gar Verletzer von Schutzrechten zu sein. Ihr Gewerbe ist Ihre Existenzgrundlage. Überlassen Sie auf diesem Gebiet nichts dem Zufall und vereinbaren Sie ein Gespräch.
Markenrecht, Designrecht
Neben Wörtern und Bildern sowie deren Kombination, können auch Designs rechtlich effektiv geschützt werden.
Wir bieten Ihnen eine rechtlich Kompetente Beratung und Begleitung von der Anmeldung des jeweiligen Schutzrechts über die Durchsetzung von erworbenen eigenen Schutzrechten bis hin zur Überwachung und Pflege.
Wird Ihnen die Verletzung einer Marke vorgeworfen oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht befasst sich als sogenanntes Lauterkeitsrecht mit gesetzlich festgeschriebenen Verhaltensregeln, an die sich jeder Unternehmer, der mit anderen im Wettbewerb steht, zu halten hat.
Verstößt ein Wettbewerber gegen die Regeln, riskiert er eine, nicht selten teure, Abmahnung eines Mitbewerbers und im äußersten Fall eine Unterlassungsklage.
Fühlen Sie sich durch einen Mitbewerber in Ihrem Umfeld verletzt oder haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Nehmen Sie unsere kompetenten Dienste in Anspruch und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Ganz gleich ob
• Urheberstreit/Filesharing
• Markenstreit
• Designstreit
• Wettbewerbstreit
• etc.
sollten Sie folgende Regeln beachten:
Unterschreiben Sie die stets beigefügte Unterlassungserklärung nicht bevor wir einen Blick darauf geworfen haben. Eine abgegebene Erklärung ist als solche 30 Jahre gültig und die darin abgegebenen Erklärungen unter Umständen nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Zudem sind die Erklärungen meist viel zu weit gefasst und verpflichten Sie zu Handlungen, die rechtlich nicht notwendig sind.
Lassen Sie die Ihnen aufgegebenen Fristen nicht sorglos verstreichen.
Wenden Sie sich an uns. Wir nehmen uns Ihrer Sache unverzüglich und effektiv an.
Kontakt
Walter | Randt
Kohlhökerstraße 21
28203 Bremen
Telefon 0421-32 83 38
Telefax 0421-32 50 67
RAin Walter
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RA Randt
fr@kanzlei-bremen.com